Termin
Aktionskreisgründung „Rettet die Bienen!“ im Landkreis Ebersberg
Wir befinden uns mitten drin im größten Artensterben seit den Dinosauriern und ein Großteil der Bevölkerung reagiert äußerst besorgt auf diese Entwicklung. Jetzt haben wir ein wirksames Werkzeug in der Hand. Als Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern können wir für eine historische Wende sorgen: Mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ - für das beste bayerische Naturschutzgesetz und für eine gravierende Wende in der bayerischen Landespolitik!
Die erste Hürde ist bereits überwunden. Knapp 100.000 Menschen haben in der 1. Zulassungsphase für das Volksbegehren unterschrieben. Am 16. November hat das bayerische Innenministerium das Volksbegehren genehmigt.
Jetzt stehen wir direkt vor der zweiten und größten Herausforderung: 10% der bayerischen Wählerinnen und Wähler müssen sich zwischen dem 31. Januar und dem 13. Februar 2019 in den Rathäusern eintragen. Das sind knapp 1 Millionen Menschen!
Dafür brauchen wir viele aktive Unterstützer und starke lokale Aktionskreise!
Aufgrund des hohen Zeitdrucks laden wir Sie einfach herzlich ein zur Aktionskreisgründung „Rettet die Bienen!“ im Landkreis Ebersberg.
Die Inhalte des Volksbegehrens sind auf der Webseite www.volksbegehren-artenvielfalt.de einsehbar.
Die Kernziele:
Bis 2030 Verdreifachung des Ökolandbaus auf mindestens 30% der landwirtschaftlichen Fläche
Schaffung eines großen Biotopverbundnetzes zur Sicherung des genetischen Austausches von gefährdeten Arten
Das Artensterben und die Ursachen (Pestizideinsatz, fehlende Fruchtfolge, Schlaggröße etc.) als fixer Bestandteil der Ausbildung von Land- und Forstwirten
Die weiteren Ziele:
Wirksamer Schutz für Alleen, Hecken, Feuchtflächen und artenreiches Grünland
Keine Mahd vor dem 15. Juni auf 10% des Dauergrünlands
Erhalt der Artenvielfalt als vorrangiges Ziel im Staatswald
Eindämmung der Lichtverschmutzung
Gesetzlicher Schutz der Uferrandstreifen vor Pestiziden und Düngung
…und wir wollen es wissen: Jährliche Statusberichte zur Lage der Natur von der Staatsregierung im bayerischen Landtag
Wichtig ist, dass unser Gesetzentwurf die Staatsregierung dazu zwingt, den Artenschutz als verpflichtendes Ziel ihres Handelns anzuerkennen. Dies bedeutet u. a. auch, dass Bayern z. B. im Bundesrat und in diversen EU-Gremien beim Arten- und Biotopschutz Anwalt der Bienen, Schmetterlinge und der umstellungsbereiten Bauern sein muss und keinesfalls Bremser bei der Neuausrichtung von Naturschutz und Landwirtschaft sein darf.