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Antrag / Anfrage / Rede

Umsetzung des Volksbegehrens in unserem Landkreis

1. In unseren landkreiseigenen Einrichtungen werden angebotene Speisen und Getränke aus regionaler Bioproduktion gemäß dem Vorgaben des Volksbegehrens für Artenvielfalt verwendet (bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindestens 30 %). 2. Sofern noch nicht bereits umgesetzt: ab 2020 werden alle landkreiseigenen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet.