Antrag / Anfrage / Rede
Erhalt des öffentlichen Zugangs zum Badesee "Kastensee"
Antrag zur nächsten ULV-Sitzung am 29.09.2026
Eilantrag der Ausschussgemeinschaft Die Linke/ÖDP Sicherstellung des öffentlichen Zugangs zum Badesee „Kastensee“ Glonn
Wir bitten darum, diesen Eilantrag auf die TO des ULVs am kommenden Dienstag, den 29. September zu setzen.
Antragstext:
1. Die Verwaltung des Landkreises Ebersberg möge offenlegen, ob sich der Landkreis in der Vergangenheit durch ein Vorkaufsrecht oder auf andere Weise für den Fall abgesichert hat, dass das Grundstück des jetzigen Strandbades verkauft wird, um zu verhindern, dass dort eine ausschließlich private Nutzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
2. Für den Fall, dass eine derartige Absicherung besteht, möge die Verwaltung mit Nachdruck dafür Sorge tragen, dass der öffentliche Zugang zum Strandbad dauerhaft erhalten bleibt.
3. Hilfsweise, für den Fall, dass keine entsprechende Absicherung besteht, möge der Kreistag beschließen, dass der Landkreis, dem der See gehört, zeitnah Gespräche mit dem Eigentümer aufnimmt, um die Situation zu klären und die Handlungsmöglichkeiten des Landkreises auszuloten.
4. Der Kreistag soll auch beschließen, dass sich der Landkreis für den dauerhaften Erhalt des öffentlichen Zugangs zum See einsetzen soll, unabhängig davon, wer künftig Eigentümer des Strandbadgrundstücks ist.
Begründung:
1. Dringlichkeit
Dieser Antrag wird als Eilantrag gestellt, da uns heute Informationen zugetragen wurden, die den bevorstehenden Verkauf des Grundstücks betreffen. Angesichts eines möglichen Eigentümerwechsels besteht zeitnaher Klärungsbedarf hinsichtlich der bestehenden Rechte und der Möglichkeiten des Landkreises, den öffentlichen Zugang zum See dauerhaft sicherzustellen.
2. Bedeutung für die Bevölkerung
Ein großer Teil der Bevölkerung – sowohl in Glonn und Umgebung als auch darüber hinaus – hat den sehnlichen Wunsch, dass das überaus beliebte Strandbad erhalten bleibt. Das Strandbad ist eine wichtige Freizeit- und Erholungsmöglichkeit für die Bevölkerung der gesamten Region. Sein Erhalt liegt daher nicht nur im Interesse der unmittelbaren Anwohner, sondern ist von öffentlicher Bedeutung.
3. Öffentlicher Zugang und Verantwortung des Landkreises
Da sich der See im Eigentum des Landkreises befindet, besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, seine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit langfristig zu gewährleisten. Der bevorstehende Verkauf des Strandbadgrundstücks sollte daher Anlass sein, bestehende rechtliche Absicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Möglichkeiten zu erörtern, um den öffentlichen Zugang zum See dauerhaft zu erhalten. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, einer privaten Eigentümerschaft entgegenzuwirken, sondern darum, die berechtigten Interessen der Öffentlichkeit bei einem Eigentümerwechsel angemessen zu berücksichtigen.
4. Klimawandel und wohnortnahe Erholung
In diesem Jahr haben wir erneut deutlich die zunehmende Belastung durch Hitze und Trockenheit erlebt, die im Zusammenhang mit dem menschengemachten Klimawandel stehen und sich künftig voraussichtlich weiter verstärken werden. Es obliegt auch der Verantwortung des Landkreises, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beizutragen, die Auswirkungen zunehmender Hitze für die Bevölkerung erträglicher zu machen. Öffentlich zugängliche Badeseen und wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Der Zugang zu diesem beliebten Badesee gehört daher zu den Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, deren langfristiger Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.
5. Soziale Bedeutung
Auch der soziale Aspekt darf nicht vergessen werden. Das Strandbad und der See bilden in der Region einen wichtigen sozialen Treffpunkt, der Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und gesellschaftlicher Hintergründe zusammenbringt. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sind wohnortnahe und öffentlich zugängliche Freizeitmöglichkeiten von besonderer Bedeutung. Ein öffentlich zugänglicher Badesee ermöglicht Erholung unabhängig davon, ob Familien über die finanziellen Mittel für private Freizeitangebote oder Urlaubsreisen verfügen. Gerade öffentlich zugängliche Freizeitmöglichkeiten ermöglichen Begegnung und gemeinschaftliche Erholung unabhängig von den individuellen finanziellen Möglichkeiten. Ein dauerhafter Verlust des öffentlichen Zugangs würde daher nicht nur eine Freizeitmöglichkeit beseitigen, sondern auch einen wichtigen sozialen Treffpunkt der Region beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Schmid, Marieke Bleiel, Dr. Renate Glaser