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Antrag / Anfrage / Rede

Klimaneutralität für landkreiseigene Liegenschaften

Antrag zur nächsten Liegenschaftssitzung am 29.09.2021

Das Ziel der Klimaneutralität für die eigenen Liegenschaften sollte lt. Beschluss des Kreistages bereits bis 2020 erreicht werden.
Dieses wurde verfehlt.
Um das Ziel der Klimaneutralität wenigstens bis 2030 zu erreichen, bitten wir um Darstellung folgendes Sachverhaltes.
Wie ist der Stand für die einzelnen Liegenschaften des Landkreises?
Hierbei sollen nur vier Parameter betrachtet werden- Stromversorgung, Wärmeversorgung, PV, Energetische Optimierung/ Engergieeffizienzmaßnahmen
A: Sachstandsbericht:
1. Stromversorgung :
Ökostrom - ja oder nein ?
Wenn ja: Anbieter wer? Eberwerk o.a. ?
Welchen Kriterien entspricht der bezogene Ökostrom?
2. PV auf der Liegenschaft :
PV: ja oder nein ?
Ist die zur Verfügung stehende Fläche vollständig ausgenutzt? Wie hoch ist der Anteil der Eigenversorgung?
3. Wärmeversorgung:
Anschluss an Nahwärmenetz mit regenerativer Energie : ja oder nein? geplant?
Wärmeversorgung sonstige: derzeit?
4. Sachstand energetische Optimierung zur Energieeinsparung
Welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt?
Gebäudehülle, Fenster, Dach, Kellerdecke?
Weitere Maßnahmen geplant?
Wenn ja, welche?
Wenn nein: CO2 Kompensation?
B: Darstellung der Maßnahmen und Budgetierung bis 2030:
Welche Maßnahmen sind für die einzelnen Liegenschaften notwendig, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen? Bitte eine grobe Abschätzung für die einzelnen Liegenschaften, lt. Liegenschaftsbericht, zu den Punkten 1 - 4 abgeben.
C: Antrag:
Das notwendige Budget, um die Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen, soll ab dem Haushalt 2022 bis zum Jahr 2030 eingestellt werden. Hierbei geht es nicht um eine Detailplanung , sondern nur um eine grobe Abschätzung der benötigten jährlichen Summen. Das ehemalige Sparkassengebäude soll dabei nicht betrachtet werden, da in diesem Fall zu viele Optionen für die Verwertung bestehen. Falls die derzeitige Personalstärke in der Liegenschaftsabteilung nicht ausreicht, um dieses Ziel im Sinne eines begleitenden Energiemanagements für die Liegenschaften zu erreichen, soll eine Stelle ab 2022 hierfür geschaffen werden.
Die Klimaschutzmanagerin und die Energieagentur sollen in die Planung der Maßnahmen mit eingebunden werden.

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