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Antrag / Anfrage / Rede

Beendigung von Mietverträgen: Briefkästen im Ebersberger Forst

Antrag ÖDP Kreisverband Ebersberg

Beendigung von Mietverträgen

Sehr geehrter Herr Landrat Niedergesäß, sehr geehrte Mitglieder des Kreistags,

zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Kreistags bzw. des zuständigen Ausschusses stelle ich folgenden Antrag:

1. Die Mietverträge mit den sog. Briefkastenfirmen im Staatsforst (St. Hubertus 2) werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

2. Es werden keine neuen Mietverträge mit Firmen in diesem Zusammenhang eingegangen.

3. Der Mietvertrag (Anmietung des sog. Seegrasstadels) mit den Bayerischen Staatsforsten wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

 

Begründung:

Bislang haben die Bayerischen Staatsforsten den sog. Seegrasstadel im Ebersberger Forst selbst an Firmen vermietet. Die Presse berichtete im Jahr 2016, u.a. auch in der Sendung Quer über die sog. Briefkastenfirmen. Nun hat der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2016 beschlossen: Der Landkreis schließt mit den Bayerischen Staatsforsten ab 1.1.2017 einen Mietvertrag zur Vermietung eines Büros im Seegrasstadel ab. Die monatliche Miete hieraus beträgt 292,75 Euro. Der Landkreis kann das Büro über Untermietverträge weitervermieten. Auf meine Anfrage, an welche Firmen der Landkreis diesen Stadel vermietet, kann das Landratsamt aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskunft geben (Email vom 21.12.2016 von Fr. Keller). Die Firmen, die ihren Sitz in das gemeindefreie Gebiet des Ebersberger Forstes verlegen, unterliegen dem derzeitigen, niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatzes von 200 Prozent des Landkreises (gesetzliches Minimum). Im Vergleich dazu lag der Landkreis-Durchschnitt des Gewerbesteuer-Hebesatzes 2014 bei 316,19 Prozent.

Unternehmen, die sich in unseren Gemeinden ansiedeln, die echte Betriebsstätten errichten und reale Arbeitsplätze schaffen, zahlen daher weit mehr Gewerbesteuer als Unternehmen, die lediglich ihren Sitz in Orte verlegen, an denen wenig oder gar keine Steuer anfällt. Die tatsächliche Betriebsstätte spielt dabei keine Rolle. Die Praxis der sog. Briefkastenfirmen mag zwar derzeit im rechtlichen Rahmen liegen. Die Mehrheit der Bundesbürger lehnt diese Praxis jedoch ab: In einer N24-Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2016 bezeichnen 77 Prozent der Befragten die Nutzung von Briefkastenfirmen als moralisch verwerflich.

Die öffentliche Hand sollte davon Abstand nehmen, privaten Unternehmen bei „Steuervermeidungsvorhaben“ zu Lasten der Allgemeinheit zu unterstützen. Verantwortung fängt bei uns selbst an. Wir sollten mit guten Beispiel vorangehen. Ich beantrage, über die Antrags-Punkte einzeln abzustimmen. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass ich in diesem Zusammenhang eine Petition an den Bayerischen Landtag gestellt habe. Mit freundlichen Grüßen Johanna Weigl-Mühlfeld Kreisrätin (ÖDP)

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