1. In unseren landkreiseigenen Einrichtungen werden angebotene Speisen und Getränke aus regionaler Bioproduktion gemäß dem Vorgaben des Volksbegehrens für Artenvielfalt verwendet (bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindestens 30 %).
2. Sofern noch nicht bereits umgesetzt: ab 2020 werden alle landkreiseigenen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet.